Osteopathie

Bornweidstraße 28 in Bergen-Enkheim.       Email: osteo@meridia-praxis.de

Die osteopathischen Behandlungen werden in unserer Zweitpraxis durchgeführt.

 

Osteopathie, was ist das eigentlich?

Eine Art medizinische Heilkunde.
Eine ganzheitliche Körpertherapie, in der mit den Händen behandelt wird.
Es werden Funktionsstörungen in verschiedenen körperlichen Systemen untersucht und berücksichtigt.

Begründet wurde die Osteopathie von dem Arzt A.T. Still (1828-1917), der sich folgende Grundprinzipien zugute hielt:
– Der Körper ist eine Einheit. Er ist immer als Ganzes an Gesundheit und Krankheit beteiligt.
– Struktur und Funktion sind wechselseitig miteinander verbunden und bedingen einander.
– Der Körper verfügt selbst über die Heilungskräfte, derer er bedarf.

Letzteres bezeichne ich gerne als selbstregulierende Kraft.
Der Osteopath sucht nicht die Krankheit, sondern das gesunde Potential des Patienten, um somit die Bedingungen des Körpers, sich selbst zu regulieren, zu verbessern.

Jeder Mensch ist individuell, in Krankheit, sowie Gesundheit.

Der osteopathische Ansatz

Jeder von uns hat die Möglichkeit der Kompensation, Anpassung und Regulierung, doch manchmal ist dieses Gefüge gestört. Beispielsweise durch Traumata (körperlich u. seelisch),
geheilte Entzündungen, Narbenbildung oder Krankheit. An diesem Punkt komme ich als Osteopathin ins Spiel.

Ich untersuche und behandle nicht einzelne Symptome, sondern suche die Ursache von Beschwerden, die durch die „Gefügestörung“ entstanden sind.
Diese verstecken sich häufig nicht am Schmerzpunkt selbst.

Es bedarf der manuellen Untersuchung von drei wichtigen Pfeilern:
– parietales System (der Bewegungsapparat)
– viszerales System (die inneren Organe)
– cranio-sacrales System (Schädel, Meningen, Liquor)

Grundlage hierfür sind medizinische Kenntnisse der Embryologie, Anatomie und Physiologie des Menschen, aber auch der Pathologie.
Ziel ist es, den Körper in eine komfortable Lage zu bringen, damit dieser für sich ein Gleichgewicht von Struktur und Gewebe erreichen kann.

Wer ist für die Osteopathie geeignet?

Prinzipiell jeder Mensch, ob alt ob jung. Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Säuglinge gleichermaßen.
Natürlich hat auch die Osteopathie ihre Grenzen und ist kein „Allheilmittel“.
Auch gibt es Kontraindikationen, welche in einem eingehenden Anamnesegespräch abgeklärt werden. In einem solchen Fall kann auch eine Behandlung abgelehnt werden bzw. werde ich Sie an einen Facharzt verweisen.

Beispiele für Behandlungsfelder

Beschwerden im Muskel- Skelettsystem
Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel
Funktionelle Magen- Darmbeschwerden, Verdauungsprobleme, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Sodbrennen
Nachsorge von Traumata
Stauungssymptomatik (Lymphatisch)
Menstruationsbeschwerden
chronische Zystitis
Geburtstraumata von Säuglingen (Schlafstörungen, Verdauung)
Begleitung von Schwangeren vor und nach der Geburt
Erkrankungen der Atemwegsorgane

Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen, weisen wir darauf hin, dass alle aufgeführten Krankheitsbilder und Diagnosen beispielhaften Charakter tragen und diese Aufzählung keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Diese Angaben sind empirischer Natur und beruhen auf den jahrzehntelangen Erfahrungen vieler Therapeuten.
Sie enthalten keinerlei Heilungsversprechen, oder eine Garantie zur Linderung der Beschwerden/ Symptomatik.

Behandlungsablauf, Kosten

Eine osteopathische Sitzung in Dauer und Anzahl, richtet sich nach der individuellen, befundorientierten Situation des Patienten.
Durchschnittlich kann man aber von 45-60 Minuten ausgehen.
Bringen Sie zum ersten Termin aktuelle Befunde (Blutbild, Röntgen, MRT usw) mit.

Die Kosten für eine osteopathische Sitzung belaufen sich
– für gesetzlich Versicherte und Selbstzahler auf 98,00€. In der Regel gibt es einen Zuschuß von den Krankenkassen.
– für privat und Beihilfe Versicherte wird eine Heilpraktiker-Rechnung nach Gebüh-Ziff erstellt.
Die Osteopathie ist eine Privatleistung, d.h. Sie bekommen von uns eine Rechnung gestellt.
Informieren Sie sich bei Ihren Krankenkassen, ob Sie erstattungsfähig sind.
Sollten Sie einen Termin nicht warnehmen können, bitten wir diesen 24 Std. vorher abzusagen, andernfalls müssen wir die Kosten in Rechnung stellen.